Zulassungsbeschränkung

In allen Studiengängen ist eine Einschreibung zum Studium erforderlich. Dazu müssen die Studierenden in der Regel persönlich an der Hochschule erscheinen und sich einschreiben (immatrikulieren). Wer sich frühzeitig versichert, dass alle nötigen Unterlagen – von den Zeugnissen bis zu frankierten Rückumschlägen –  vollständig vorliegen, erspart sich unnötige Wartezeiten. Außerdem sollten Sie sich unbedingt rechtzeitig erkundigen, ob für Ihren Studiengang eine Voranmeldung erforderlich ist oder ob es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Um sich dafür einschreiben zu können, braucht man eine förmliche Zulassung, für die man sich form- und fristgerecht bewerben muss.

Bitte beachten Sie die für das Wintersemester 2020/21 geltende neue Frist zur Einreichung der Zeugnisse für die Bewerbung um einen zulassungsbeschränkten Studienplatz.

Zentrales Vergabeverfahren

Wer Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin mit dem Abschluss Staatsexamen studieren will, muss dafür einen Zulassungsantrag bei der Stiftung für Hochschulzulassung stellen (betrifft das erste Fachsemester). Denn diese Studiengänge sind in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen. 20 Prozent der Studienplätze werden nach der Abiturnote der Bewerber, 20 Prozent nach Wartezeit und 60 Prozent im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. Bitte die Antragsfristen beachten: Bewerbungen für das Wintersemester sind für alle, die im gleichen Jahr Abitur gemacht haben, bis zum 15. Juli möglich, sonst bis zum 31. Mai. Bewerbungen für das Sommersemester müssen bis zum 15. Januar des gleichen Jahres eingehen.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Die Hochschulen können auch für andere Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung festsetzen. Gehört der Wunschstudiengang dazu, muss der Zulassungsantrag in der Regel direkt bei der Hochschule gestellt werden – und zwar bis zum 15. Juli für das Wintersemester und zum 15. Januar für das Sommersemester. Unter den Bewerbern werden die Studienplätze zu 25 Prozent nach der Abiturnote, zu zehn Prozent nach Wartezeit und zu 65 Prozent nach dem ergänzenden Hochschulauswahlverfahren vergeben.

Einige zulassungsbeschränkte Studiengänge sind in das sogenannte Dialogorientierte Serviceverfahren einbezogen. Trifft das auf Ihren Studiengang zu, müssen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Dort finden Sie die Informationen zum Verfahren und zur Bewerbung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf dieser Internetseite oder bei der Hochschule Ihrer Wahl, ob Ihr Wunschstudiengang am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt.