Inklusive Hochschule

Derzeit findet weltweit ein Umdenken in der Behindertenpolitik statt. Hat man bislang im Zusammenhang mit behinderten Menschen von der Integration, also der Anpassung behinderter Menschen an die Gesellschaft gesprochen, so geht man mittlerweile einen neuen, umgekehrten Weg. Die Gesellschaft will den Bedürfnissen behinderter Menschen im gesellschaftlichen Miteinander gerecht werden. Der Begriff Inklusion soll dies zum Ausdruck bringen.

Recht Behinderter Menschen auf Bildung

Angestoßen hat diesen Prozess die UN-Behindertenrechtskonvention, die alle Lebensbereiche umfasst. Zu ihrer Umsetzung haben die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und einige Landesregierungen - darunter auch Bayern - sowie zahlreiche Städte und Kommunen eigene Aktionspläne erarbeitet.

Einen Schwerpunkt bildet dabei der Zugang zur inklusiven Bildung. Die Vertragsstaaten erkennen ausdrücklich das Recht behinderter Menschen auf Bildung an. Zudem verfolgen sie das Ziel, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben und dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.

Best-Practice Beispiele an bayerischen Hochschulen

Seit Januar 2017 arbeiten sechs bayerische Universitäten innerhalb des Forschungs- und Praxisverbundes "Inklusion an Hochschulen und barrierefreies Bayern" zusammen, um Inklusion und Barrierefreiheit weiterzudenken und weiterzuentwickeln.

Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst hat Studieren-in-Bayern Redakteur Christoph Bungard, selbst von Geburt an blind, zudem zu zentralen Bereichen studentischen Lebens an verschiedenen Bayerischen Hochschulen Best-Practice Beispiele recherchiert.

Dabei wird schnell klar: Die Ansätze, wie Inklusion gelingen kann, sind vielfältig. Sie reichen