Eignungsprüfungen

Festellen der Eignung

Bei manchen Studiengängen genügt es für den Zugang nicht, den dafür notwendigen Abschluss nachzuweisen. Man muss sich zusätzlich einem Eignungsfeststellungsverfahren, einer künstlerischen Eignungsprüfung (z. B. wenn man an einer Universität Lehramt Kunsterziehung oder Musik beziehungsweise Kunstpädagogik oder Musikpädagogik oder an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften die Studiengänge Gestaltung, Architektur und Innenarchitektur studieren will), einer Sporteignungsprüfung oder einer Eignungsprüfung für Masterstudiengänge unterziehen.

Sportler

Für Interessierte an einem Sportstudiengang bietet das BaySPET-Portal umfassende Informationen zur Sporteignungsprüfung . Auch die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über diese Website. Dabei muss man beachten, dass man für ein Sportstudium außerdem noch ein ärztliches Attest braucht, das die körperliche Tauglichkeit belegt.

Kunsthochschulen

Das gilt auch für alle, die an einer Kunsthochschule studieren wollen. Denn hier wird ebenfalls festgestellt, ob die Interessenten über eine ausreichende künstlerische oder musikalische Begabung verfügen. Wie diese Prüfungen ablaufen und welche weiteren Studienvoraussetzungen man erfüllen muss, erfährt man direkt an der jeweiligen Hochschule.

Außerdem müssen in einzelnen Fächern praktische Kenntnisse oder sogar eine Berufsausbildung nachgewiesen werden.

Für alle diese Verfahren gilt: Wer sich frühzeitig informiert, kommt besser ins Studium. Also: Möglichst früh bei der Hochschule, an der man studieren möchte, nachfragen und gegebenenfalls Bewerbungsunterlagen oder Informationen zu Terminen einholen.